Peer-to-Peer-Kredite: Eine moderne Investmentmöglichkeit
Investoren in Deutschland nutzen zunehmend P2P-Lending, um Renditen durch direkte Kredite zu erzielen. Dieses Verfahren ermöglicht es, die eigenen Mittel gezielt zu vergeben und potenziell höhere Erträge zu erzielen. Neben den Renditechancen ist es wichtig, die Risiken und steuerlichen Pflichten zu kennen.
Wie P2P-Zinsen in Deutschland versteuert werden
In Deutschland werden die Zinseinnahmen aus P2P-Krediten https://www.pearson-ga.com/2026/01/16/p2p-lending-zinsen-verdienen-steuern/ als Kapitalerträge behandelt und sind steuerpflichtig. Neben der Abgeltungsteuer fallen auch Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer an. Viele Plattformen, insbesondere internationale, führen die Steuer nicht automatisch ab, sodass Anleger selbst aktiv werden müssen.
Sparer-Pauschbetrag und steuerliche Pflichten
Für P2P-Zinsen existiert der Sparer-Pauschbetrag, der einen Freibetrag für Kapitalerträge vorsieht. Die Steuererklärung muss die Zinserträge korrekt über die Anlage KAP erfassen. Verluste aus ausfallenden Krediten können steuerlich geltend gemacht werden, sofern sie nachweisbar sind.
Steuerliche Aspekte bei internationalen P2P-Krediten
Bei ausländischen Anbietern müssen Investoren zusätzliche steuerliche Regelungen beachten. Durch internationale Quellensteuern kann sich die Steuerlast verändern, wenn ein Doppelbesteuerungsabkommen besteht. Eine ordentliche Buchführung erleichtert die Steuererklärung und verhindert Probleme mit dem Finanzamt.
