Peer-to-Peer-Kredite: Eine moderne Investmentmöglichkeit
Peer-to-Peer-Lending, häufig als P2P-Lending bezeichnet, hat sich in Deutschland und Europa als alternative Anlageform etabliert. Dabei stellen Anleger ihr Kapital über digitale Plattformen privaten oder gewerblichen Kreditnehmern zur Verfügung und erhalten Zinsen. Neben den Renditechancen ist es wichtig, die Risiken und steuerlichen Pflichten zu kennen.
Wie P2P-Zinsen in Deutschland versteuert werden
Die Zinserträge aus P2P-Lending fallen unter die Kapitalertragsteuer und müssen dementsprechend versteuert werden. Diese beträgt 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Da ausländische Anbieter häufig keine Steuer einbehalten, müssen die Zinserträge eigenständig in der Steuererklärung angegeben werden.
Freibeträge, Steuererklärung und Verluste
Der Sparer-Pauschbetrag schützt einen Teil der Zinseinnahmen vor der Steuerpflicht. Zinserträge aus P2P-Lending werden in der Anlage KAP eingetragen und versteuert. Verluste aus ausfallenden Krediten können steuerlich geltend gemacht werden, sofern sie nachweisbar sind.
Auslandsplattformen und praktische Hinweise für Anleger
P2P-Lending https://www.pearson-ga.com/2026/01/16/p2p-lending-zinsen-verdienen-steuern/ über internationale Plattformen kann die Steuererklärung komplexer machen. Zinszahlungen aus dem Ausland können einer Quellensteuer unterliegen, die durch Doppelbesteuerungsabkommen berücksichtigt werden kann. Investoren sollten alle Einnahmen und möglichen Verluste genau dokumentieren.
